Als Plagiat bezeichnet man allgemein die bewußte Aneignung fremden
Geistesgutes. Plagiator ist derjenige, der ein fremdes Werk oder Teile
eines fremden Werkes als sein eigenes Werk ausgibt und somit ``geistigen
Diebstahl'' begeht.
Der Plagiator begeht eine zivilrechtlich unerlaubte und zum Schadensersatz
an den Autor verpflichtende Handlung, die gleichzeitig auch noch strafbar ist.
Der Plagiator ist also derjenige, der seinen Text wörtlich bei einem
anderen Urheber abschreibt, ohne ihn korrekterweise zu zitieren, und
anschließend dieses Werk als sein eigenes geistiges Eigentum ausgibt.