Seminar Multimedia und Electronic Publishing
Kapitel 11: Rechtliche Aspekte elektronischer Veröffentlichung


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Das Plagiat

Als Plagiat bezeichnet man allgemein die bewußte Aneignung fremden Geistesgutes. Plagiator ist derjenige, der ein fremdes Werk oder Teile eines fremden Werkes als sein eigenes Werk ausgibt und somit ``geistigen Diebstahl'' begeht.

Der Plagiator begeht eine zivilrechtlich unerlaubte und zum Schadensersatz an den Autor verpflichtende Handlung, die gleichzeitig auch noch strafbar ist.

Der Plagiator ist also derjenige, der seinen Text wörtlich bei einem anderen Urheber abschreibt, ohne ihn korrekterweise zu zitieren, und anschließend dieses Werk als sein eigenes geistiges Eigentum ausgibt.




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Karsten Kutschera, Donnerstag, 30. Januar 1997, 15:44:04 Uhr MET