Seminar Multimedia und Electronic Publishing
Kapitel 11: Rechtliche Aspekte elektronischer
Veröffentlichung
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Es gibt derzeit etwa 9 verschiedene Verwertungsgesellschaften. Sie nehmen
urheberrechtliche Nutzungsrechte wahr, die durch den Einzelnen nicht
selbst wahrgenommen werden können.
Während etwa bei einem Buchvertrag der Autor zwar selbst den Vertrag mit
dem Verlag machen kann, so bleibt ihm dies mit jedem Betreiber eines
Kopierladens versagt. Letztere führen pro Kopie einen Pauschalbetrag an
die Verwertungsgesellschaften ab.
Von diesen 9 Verwertungsgesellschaften möchte ich nur zwei Beispiele
nennen:
- VG-Wort, Textbereich
Die VG-Wort vertritt die Rechte der ihr angeschlossenen Autoren im Bereich
Text. Sie verwaltet die Rechte nicht selbst sondern versteht sich als
Mittler zwischen dem Autor als Lizenzgeber und Herausgebern und Verlagen
als Lizenznehmern.
- GEMA, Musikbereich
Die GEMA ist die wohl bekannteste Verwertungsgesellschaft. Ihr Schriftzug
prangt auf beinahe jeder CD oder LP, die produziert werden. Der
Veranstalter hat bei jedem Konzert entsprechende GEMA-Gebühren abzuführen.
Sie verwaltet die ihr von den Komponisten und Interpreten anvertrauten
Rechte selbstständig.
- VG Wissenschaft
Die VG Wissenschaft betreut die Rechte wissentschaftlicher Autoren.
- VG Bild-Kunst
Die VG Bild-Kunst vertritt bildende Künstler in der Ausübung ihrer
Urheberrechte, die für Gemälde ebenso gelten wie für
Photographien oder Skulpturen.
- GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten)
Allerdings bieten die großen deutschen Verwertungsgesellschaften (GEMA,
VG-Wort, GVL und VG Bild-Kunst) traditionell unterschiedliche Leistungen
an und nehmen unterschiedliche Autorenrechte wahr. Die GEMA beispielsweise
verwaltet die Rechte ihrer Urheber selbst und kann sie auch selbst an den
Multimedia-Produzenten gegen Entgelt weitergeben. Die VG-Wort dagegen kann
die Anfragen nur an die Autoren weiterleiten.
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Karsten Kutschera,
Donnerstag, 30. Januar 1997, 15:44:04 Uhr MET