Seminar Multimedia und Electronic Publishing
Kapitel 11: Rechtliche Aspekte elektronischer Veröffentlichung


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Hilfen bei der Vertragsgestaltung bei Multimediaprojekten

Wer ein Multimedia-Projekt beginnt weiß zu Beginn gar nicht, was in so einen Vertrag zwischen ihm und den Autoren der einzelnen Teile alles an Bestimmungen und Pflichten hineingeschrieben werden muß. Hierbei kann der Börsenverein des deutschen Buchhandels Hilfestellung leisten.

Nach der Darstellung des Börsenvereins des deutschen Buchhandels ist in einem Vertrag zwischen Herausgeber und Autoren bei einer Multimedia-Anwendung eine komplizierte rechtliche Struktur eingetreten, dadurch, daß viele unterschiedliche Rechte benötigt werden.

Folgende Rechte werden u.a. für eine Multimedia-Anwendung benötigt:

``Multimedia`` wird durch kommunikationsvermittelnde Elemente und Interaktivität in elektronischer Form (CD-ROM, CD-Audio, CD-I u.a.) gekennzeichnet. Für eine Multimedia-Anwendung wird eine Vielzahl von Rechten benötigt, deren Einholung so kompliziert werden kann, daß die Rechtewahrnehmung nur durch Verwertungsgesellschaften praktikabel erscheint. Es wird angeraten, sich um eine solche Rechteübertragung in schriftlicher Form zu bemühen. Musterverträge sind zu finden in:

``Handreichung zum Abschluß von Lizenzverträgen über die Nutzung von Verlagswerken durch Onlinedatenbanken'', 1993

``Die Handreichung zum Abschluß von Verträgen über Verlagswerke mit Software und über CD-ROM``, 1994

Vertragliche Gestaltungen zu Multimedia-Anwendungen fehlen ebenso wie im Autorennormvertrag, der auch keine Regelungen zum elektronischen Publizieren vorsieht. Neue Musterverträge befinden sich in der Sammlung ``Recht im Verlag''. Berücksichtigt werden die Verbreitungsformen Print, CD-ROM und Online. Musterverträge unter Berücksichtigung von Elektronischen Publikationen sind hier:

Mitarbeiter-/Beiträgervertrag für Sammel- und Reihenwerke (Autorenvertrag), Herausgebervertrag, Kurzfassung Verlagsrechte an Zeitschriften, Illustratorenvertrag, Listen von Illustratoren, Abdruck- / Übernahme- Lizenzvertrag auch für electronic publishing, Übersetzungslizenzvertrag.




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Karsten Kutschera, Donnerstag, 30. Januar 1997, 15:44:04 Uhr MET