Wer ein Multimedia-Projekt beginnt weiß zu Beginn gar nicht, was in
so einen Vertrag zwischen ihm und den Autoren der einzelnen Teile
alles an Bestimmungen und Pflichten hineingeschrieben werden muß.
Hierbei kann der Börsenverein des deutschen Buchhandels
Hilfestellung leisten.
Nach der Darstellung des Börsenvereins des deutschen Buchhandels ist in
einem Vertrag zwischen Herausgeber und Autoren bei einer
Multimedia-Anwendung eine komplizierte rechtliche Struktur eingetreten,
dadurch, daß viele unterschiedliche Rechte benötigt werden.
Folgende Rechte werden u.a. für eine Multimedia-Anwendung
benötigt:
``Multimedia`` wird durch kommunikationsvermittelnde Elemente und
Interaktivität in elektronischer Form (CD-ROM, CD-Audio, CD-I u.a.)
gekennzeichnet. Für eine Multimedia-Anwendung wird eine Vielzahl von
Rechten benötigt, deren Einholung so kompliziert werden kann, daß die
Rechtewahrnehmung nur durch Verwertungsgesellschaften praktikabel
erscheint. Es wird angeraten, sich um eine solche Rechteübertragung in schriftlicher
Form zu bemühen. Musterverträge sind zu finden in:
``Handreichung zum Abschluß von Lizenzverträgen über die Nutzung von
Verlagswerken durch Onlinedatenbanken'', 1993
``Die Handreichung zum Abschluß von Verträgen über Verlagswerke mit
Software und über CD-ROM``, 1994
Vertragliche Gestaltungen zu Multimedia-Anwendungen fehlen ebenso wie im
Autorennormvertrag, der auch keine Regelungen zum elektronischen
Publizieren vorsieht. Neue Musterverträge befinden sich in der Sammlung ``Recht im
Verlag''. Berücksichtigt werden die Verbreitungsformen Print, CD-ROM und
Online. Musterverträge unter Berücksichtigung von Elektronischen
Publikationen sind hier:
Mitarbeiter-/Beiträgervertrag für Sammel- und Reihenwerke
(Autorenvertrag), Herausgebervertrag, Kurzfassung Verlagsrechte an
Zeitschriften, Illustratorenvertrag, Listen von Illustratoren, Abdruck- /
Übernahme- Lizenzvertrag auch für electronic publishing, Übersetzungslizenzvertrag.