Seminar Multimedia und Electronic Publishing
Kapitel 11: Rechtliche Aspekte elektronischer Veröffentlichung


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Internet und Urheberrecht

Stichworte: Gültigkeit des Urheberrechts; keine eigene Rechtsbildung im Internet; Rechtewahrnehmung im Ursprungsland

Im Internet ist für den Einzelnen das Urheberrecht des Landes zuständig, in dessen Hoheitsbereich das Werk publiziert, d.h. ins Netz gebracht wird. Ebenso muß auch der ``Leser'' des Werkes das in diesem Lande gültige Urheberrecht beachten und darf nicht einfach wild draufloskopieren. Zitieren mit Quellenangabe im korrekten Zusammenhang ist jedoch immer erlaubt.

Eine eigene Rechtsbildung im Internet gibt es nicht. Die sogenannte ``Netiquette`` ist lediglich eine Selbstbeschränkung der Benutzer dieses Netzwerkes, um einen freundlichen Umgang miteinander bemüht. Für Veröffentlichungen im Netz gilt das Urheberrecht des Ursprungslandes, also das der USA für dort eingespeiste Werke und das der Bundesrepublik Deutschland für hier Veröffentlichtes.
Die verschiedenen Verwertungsgesellschaften haben sich bereits Gedanken zum Rechtesalat im Internet gemacht. Dies führt wohl sicherlich zur Gründung einer neuen Verwertungsgesellschaft für das Recht, im Internet zu publizieren.




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Karsten Kutschera, Donnerstag, 30. Januar 1997, 15:44:04 Uhr MET