Stichworte: Gültigkeit des Urheberrechts; keine eigene Rechtsbildung im
Internet; Rechtewahrnehmung im Ursprungsland
Im Internet ist für den Einzelnen das Urheberrecht des Landes zuständig,
in dessen Hoheitsbereich das Werk publiziert, d.h. ins Netz gebracht wird.
Ebenso muß auch der ``Leser'' des Werkes das in diesem Lande gültige
Urheberrecht beachten und darf nicht einfach wild draufloskopieren.
Zitieren mit Quellenangabe im korrekten Zusammenhang ist jedoch immer
erlaubt.
Eine eigene Rechtsbildung im Internet gibt es nicht. Die sogenannte
``Netiquette`` ist lediglich eine Selbstbeschränkung der Benutzer dieses
Netzwerkes, um einen freundlichen Umgang miteinander bemüht. Für
Veröffentlichungen im Netz gilt das Urheberrecht des Ursprungslandes, also
das der USA für dort eingespeiste Werke und das der Bundesrepublik
Deutschland für hier Veröffentlichtes.
Die verschiedenen Verwertungsgesellschaften haben sich bereits Gedanken
zum Rechtesalat im Internet gemacht. Dies führt wohl sicherlich zur
Gründung einer neuen Verwertungsgesellschaft für das Recht, im Internet zu
publizieren.