Allenthalben wird in den Medien viel über Multimedia und ihre Anwendungen, Wünsche und
Ziele geredet. Das ZDF und auch andere Sender zeigen Beispiele und
Anwendungen in eigens kreierten Sendungen wie Computerclub,
Computerecke und anderen. Das geschieht unter vielerlei Voraussetzngen und in vielen
verschiedenenen Kontexten, je nachdem, von welcher Warte aus man an das Thema
herangeht. Mein Blickpunkt betrifft die rechtlichen Aspekte
der elektronischen Veröffentlichung, hat also mit der technischen Seite
und der Machbarkeit von verschiedenen Dingen wie etwa der Herstellung einer Buch-CD
oder den neuesten Glanzstücken in HTML nichts zu tun.
Doch an dieser Stelle sollte ein juristischer Fachmann einen Versuch
unternehmen, den Begriff Multimedia zu erläutern [Bak96]:
``Multimedia`` hat sich zum umgangssprachlichen Sammelbegriff für die verschiedensten Erscheinungsformen und Anwendungsmöglichkeiten digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien entwickelt, entbehrt aber gleichzeitig der sowohl für praktische wie wissenschaftliche Problemlösungen erforderlichen exakten Definition. Die bisweilen auch von den Euphorien des Zeitgeistes getragenen juristischen Beiträge zum ``Thema``, das recht eigentlich so noch keines ist, gipfeln dann in Gleichungen wie ``Multimedia [ist gleich] Multilegia``. Damit wird begrifflich die lateinisch so virtuos bekannteste Leere von der Technologie ins Recht übertragen.[...]
``Multimedia`` ist [...] wesentlich gekennzeichnet durch die digitale Verarbeitung, Speicherung und Übertragung von Schrift-, Ton- und Bildinformationen in einer (digitalen) Einheitssprache, wodurch die unterschiedlichen Informationsströme und - arten in körperlicher wie unkörperlicher Form austauschbar, manipulierbar und beliebig mischbar werden.
[...]
Urheberrechtliche Bedeutung hat ``Multimedia``, wenn es sich bei den digital übersetzten, vermischten und übertragenen ``Informationen`` um bereits bestehende urheberrechtlich geschützte Werke oder Werkteile handelt.
Bakker [Bak96] versteht unter körperlicher und unkörperlicher Form die
verschiedenen Medien, Möglichkeiten der Datenspeicherung und
Vervielfältigung.
Ein Beispiel: Ein Buch ist eine körperliche
Verbreitungsform, weshalb Drucken auch einen körperlichen
Vervielfältigungsvorgang darstellt. Verschicke ich dieses Buch aber in
Form von Datenbündeln ist dies eine unkörperliche Vervielfältigung,
solange, bis dieses Buch wieder ausgedruckt wird.
Auf unserem Weg zum papierlosen Büro, von dem wir aber noch eine ganze
Strecke entfernt sind, ist dabei unsere papierne Gesellschaft, denn ein
Urhebergesetz für gedruckte Werke gilt schließlich bereits seit 1965, nur eine
Zwischenstation. Die Juristen in vielen Ländern sind ständig bemüht, die
Gesetzeslage dem technisch machbaren nachzuführen, haben jedoch auch
bständig einen teilweise nicht unbeträchtlichen Rückstand aufzuholen.
Dadurch können natürlich Situationen entstehen, in denen etwas technisch
machbar ist, der rechtliche Schutz des Urhebers jedoch noch nicht gewährleistet
werden kann.
Für einen Autor heißt es also stets: ``Wie nehme ich meine Rechte wahr?''
Bei einer multimedialen Anwendung kann es aber schon einmal passieren, daß
der Autor allein mit der Rechtewahrnehmug überfordert ist, insbesondere,
wenn es sich bei den Erwerbern um viele Gesellschaften handelt, die
eigentlich alle nur ein kleines Stück von ihm haben wollen. In vielen
Sektoren der Publikation sind nun sogenannte Verwertungsgesellschaften
entstanden, die einem Autor die persönliche Rechtewahrnehmung abnehmen und
ihm somit das Leben vereinfachen.
Bei einer Multimedia- Veröffentlichung kann aber auch der Herausgeber oder
Verlag ganz schön ins Schwitzen kommen. Für viele unterschiedliche Teile,
aus denen eine solche Anwendung bestehen kann werden unterschiedliche
Rechte benötigt, die jeweils wieder einzeln bei unter Umständen zig
verschiedenen Verwertungsgesellschaften zu erwerben sind. Anstatt Lektoren
mit der Duchsicht und Korrektur der Werke zu betrauen müssen immer größere
Erwerbungs- und Rechtsabteilungen für die Verlage den Gesetzeswald im
Blick behalten.
Woraus besteht Multimedia?
Es sind verschiedene Veröffentlichungs- und
Darbietungsformen in einer einzigen Anwendung. Die Darbietungsformen
können beispielsweise folgende sein: