Seminar Multimedia und Electronic Publishing
Kapitel 11: Rechtliche Aspekte elektronischer Veröffentlichung


next up gif externalexternalexternalexternal

Next: Das Urheberrecht Up: Multimedia Previous: Multimedia


Was ist Multimedia - aus rechtlicher Perspektive

Allenthalben wird in den Medien viel über Multimedia und ihre Anwendungen, Wünsche und Ziele geredet. Das ZDF und auch andere Sender zeigen Beispiele und Anwendungen in eigens kreierten Sendungen wie Computerclub, Computerecke und anderen. Das geschieht unter vielerlei Voraussetzngen und in vielen verschiedenenen Kontexten, je nachdem, von welcher Warte aus man an das Thema herangeht. Mein Blickpunkt betrifft die rechtlichen Aspekte der elektronischen Veröffentlichung, hat also mit der technischen Seite und der Machbarkeit von verschiedenen Dingen wie etwa der Herstellung einer Buch-CD oder den neuesten Glanzstücken in HTML nichts zu tun.

Doch an dieser Stelle sollte ein juristischer Fachmann einen Versuch unternehmen, den Begriff Multimedia zu erläutern [Bak96]:

``Multimedia`` hat sich zum umgangssprachlichen Sammelbegriff für die verschiedensten Erscheinungsformen und Anwendungsmöglichkeiten digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien entwickelt, entbehrt aber gleichzeitig der sowohl für praktische wie wissenschaftliche Problemlösungen erforderlichen exakten Definition. Die bisweilen auch von den Euphorien des Zeitgeistes getragenen juristischen Beiträge zum ``Thema``, das recht eigentlich so noch keines ist, gipfeln dann in Gleichungen wie ``Multimedia [ist gleich] Multilegia``. Damit wird begrifflich die lateinisch so virtuos bekannteste Leere von der Technologie ins Recht übertragen.

[...]

``Multimedia`` ist [...] wesentlich gekennzeichnet durch die digitale Verarbeitung, Speicherung und Übertragung von Schrift-, Ton- und Bildinformationen in einer (digitalen) Einheitssprache, wodurch die unterschiedlichen Informationsströme und - arten in körperlicher wie unkörperlicher Form austauschbar, manipulierbar und beliebig mischbar werden.

[...]

Urheberrechtliche Bedeutung hat ``Multimedia``, wenn es sich bei den digital übersetzten, vermischten und übertragenen ``Informationen`` um bereits bestehende urheberrechtlich geschützte Werke oder Werkteile handelt.

Bakker [Bak96] versteht unter körperlicher und unkörperlicher Form die verschiedenen Medien, Möglichkeiten der Datenspeicherung und Vervielfältigung.

Ein Beispiel: Ein Buch ist eine körperliche Verbreitungsform, weshalb Drucken auch einen körperlichen Vervielfältigungsvorgang darstellt. Verschicke ich dieses Buch aber in Form von Datenbündeln ist dies eine unkörperliche Vervielfältigung, solange, bis dieses Buch wieder ausgedruckt wird.

Auf unserem Weg zum papierlosen Büro, von dem wir aber noch eine ganze Strecke entfernt sind, ist dabei unsere papierne Gesellschaft, denn ein Urhebergesetz für gedruckte Werke gilt schließlich bereits seit 1965, nur eine Zwischenstation. Die Juristen in vielen Ländern sind ständig bemüht, die Gesetzeslage dem technisch machbaren nachzuführen, haben jedoch auch bständig einen teilweise nicht unbeträchtlichen Rückstand aufzuholen. Dadurch können natürlich Situationen entstehen, in denen etwas technisch machbar ist, der rechtliche Schutz des Urhebers jedoch noch nicht gewährleistet werden kann.

Für einen Autor heißt es also stets: ``Wie nehme ich meine Rechte wahr?''

Bei einer multimedialen Anwendung kann es aber schon einmal passieren, daß der Autor allein mit der Rechtewahrnehmug überfordert ist, insbesondere, wenn es sich bei den Erwerbern um viele Gesellschaften handelt, die eigentlich alle nur ein kleines Stück von ihm haben wollen. In vielen Sektoren der Publikation sind nun sogenannte Verwertungsgesellschaften entstanden, die einem Autor die persönliche Rechtewahrnehmung abnehmen und ihm somit das Leben vereinfachen.

Bei einer Multimedia- Veröffentlichung kann aber auch der Herausgeber oder Verlag ganz schön ins Schwitzen kommen. Für viele unterschiedliche Teile, aus denen eine solche Anwendung bestehen kann werden unterschiedliche Rechte benötigt, die jeweils wieder einzeln bei unter Umständen zig verschiedenen Verwertungsgesellschaften zu erwerben sind. Anstatt Lektoren mit der Duchsicht und Korrektur der Werke zu betrauen müssen immer größere Erwerbungs- und Rechtsabteilungen für die Verlage den Gesetzeswald im Blick behalten.

Woraus besteht Multimedia?

Es sind verschiedene Veröffentlichungs- und Darbietungsformen in einer einzigen Anwendung. Die Darbietungsformen können beispielsweise folgende sein:




next up gif externalexternalexternalexternal

Next: Das Urheberrecht Up: Multimedia Previous: Multimedia

Karsten Kutschera, Donnerstag, 30. Januar 1997, 15:44:04 Uhr MET