Was ist ein Werk? Diese Frage muß in letzter Zeit immer wieder neu
gestellt werden. Wenn ich ein Buch in die Hand nehme, ist es
eindeutigerweise ein Werk, nicht nur weil das Urhebergesetz es so
definiert. Aber es sind ebenso wie das Buch oder der Zeitschriftenartikel
Bilder, Computerprogramme, Filme oder Videos und Musikstücke als Werke zu
betrachten und genießen somit den Schutz des Urhebergesetzes. Bei einer
Multimedia-CD-ROM besteht der Schutz für die Gesamtkonzeption der aus
vielen Einzelteilen bestehenden CD. Sie werden als geistiges Eigentum des
Urhebers betrachted und gelten somit als einzelnes Werk eines Autors.
Nach der Einführung einer allgemeinen Zugänglichkeit des Internet und des
Aufbaus dezentraler Informationssysteme wie Gopher, WAIS und WWW geht
die derzeitige Rechtsaufassung in die Richtung, auch WWW-Seiten als Werke
zu betrachtet und sie genießen somit
selbstverständlich ebenfalls den Schutz des Urhebergesetzes.