Seminar Multimedia und Electronic Publishing
Kapitel 11: Rechtliche Aspekte elektronischer Veröffentlichung


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Urheberrecht und digitale Werknutzung

Stichworte: Digitale Einspeicherung; Datenübertragung / Kopie; Zustimmungspflicht - wer und wann

Nur der Autor darf mit seinem geistigen Eigentum, dem Werk, alles anstellen, was ihm einfällt. Hingegen ist die nächste Instanz in der Kette einer elektronischen oder auch sonstigen Veröffentlichung, nämlich der Herausgeber, in seinen Handlungen mit diesem ihm vom Autor anvertrauten Werk sehr stark an das Urheberrecht gebunden. Möchte er die Datei des Werkes kopieren, so ist dies eine Vervielfältigung. Einer solchen Kopie seines Werkes muß der Autor und Urheber zustimmen. Die Zustimmung erfolgt im Verlagswesen durch geignete Verträge, in denen der Verlag beispielsweise das Verbreitungsrecht erwirbt. Die Rechtsunsicherheit bei einer elekronischen Kopie entsteht durch die Art des Verfahrens, insbesondere durch das Verschicken von Daten über Netzwerke bleibt das Verfahren unkörperlich, bis die Datei am Zielort in einer Datenbank gespeichert oder ausgedruckt wird.

Ein solcher Kopiervorgang wäre aber auch das Aufrufen einer Datei durch beispielsweise eine Textverarbeitungssoftware. Hierbei wird von diesem Werk bereits eine Kopie im Hauptspeicher des aufrufenden Rechners angelegt.

Nach Art. 5 Abs. 1 des Entwurfs der EU-Datenbank-Richtlinie soll die Aufnahme von Werkdaten in eine Datenbank künftig generell der Zustimmung des Urhebers unterliegen.

Es sind somit der Verbreitug eines Werkes ohne die Zustimmung des Autors enge Grenzen gesetzt.




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Karsten Kutschera, Donnerstag, 30. Januar 1997, 15:44:04 Uhr MET